§ 1118 ABGB, § 1438 ABGB
OGH 12. 4. 2005, 1 Ob 30/05a
Eine wirksam erfolgte Vertragsauflösung wegen eines qualifizierten Zahlungsrückstands wird nicht nachträglich unwirksam, wenn der Schuldner den Rückstand später mit einer (älteren) eigenen Forderung aufrechnet.