Prospektvorschriften - Die Änderung von KMG, BörseG ua erfolgt in Umsetzung der RL 2003/71/EG und zielt darauf ab, dass einmal gebilligte Prospekte europaweit anerkannt sein sollen und keine weiteren nationalen Prüfungen der Prospekte erfolgen dürfen, wenn die Wertpapiere auch in anderen Mitgliedstaaten angeboten oder zum Börsehandel zugelassen werden („einheitlicher europäischer Pass“). BGBl I 2005/78.