Aller guten Dinge sind drei: Nach Lehofer und Zankl lehnt nun - last but not least - auch der OGH eine werkvertragliche Einordnung von Mobilfunkverträgen und damit eine Anwendbarkeit von § 15 KSchG auf diese ab.
Aller guten Dinge sind drei: Nach Lehofer und Zankl lehnt nun - last but not least - auch der OGH eine werkvertragliche Einordnung von Mobilfunkverträgen und damit eine Anwendbarkeit von § 15 KSchG auf diese ab.