§ 10 Abs 1 und 5 EStG, § 23 BAO - Erwirbt im Jahre 1992 ein Hersteller von Röntgengeräten von einem (kurz darauf die Pension antretenden) Radiologen dessen gebrauchte Röntgengeräte und veräußert diese noch am selben Tag und um denselben Preis an dessen „Nachfolger“, der in denselben Räumlichkeiten ebenfalls eine Radiologenordination eröffnet, so ist das wirtschaftliche Interesse des Herstellers am Abschluss eines Wartungsvertrages und die Erwartung weiterer Ankäufe durch den „Nachfolger“ bzw ihm nahe stehender Institutionen nicht geeignet, um in schlüssiger Weise zu begründen, dass zwischen dem Hersteller und dem „Nachfolger“ ein Scheingeschäft zwecks Geltendmachung des Investitionsfreibetrages vorläge.