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Bloße Meinungsverschiedenheiten über Auflösung eines Vertrages - keine Teilwertabschreibung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/516RdW 2005, 459 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 6 Z 2 lit a EStG - Die bloße Erklärung des polnischen Käufers einer Produktionsanlage für Mikroglasperlen, den Kaufpreis mangels ordnungsgemäßer Vertragserfüllung nicht bezahlen zu wollen und den Vertrag als aufgelöst anzusehen, ohne dass dem rechtliche Schritte - wie etwa die Einleitung eines Schiedsgerichts- oder Zivilgerichtsverfahrens - zur Klärung der Beanstandungen und zur Eintreibung der offenen Forderung folgen, vermögen noch keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Kaufpreisforderung darzulegen, welche eine Teilwertabschreibung zuließe.

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