§ 12 Abs 2 Z 2 EStG idF vor BGBl I 2004/57 - Die Übertragung stiller Reserven (aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) auf die Anschaffungskosten eines Darlehens ist vor dem 31. 12. 1996 auch dann zulässig, wenn dieses Darlehen langfristig besteht und einer ausländischen Gesellschaft gewährt wurde.
VwGH 31.03.2005, 2001/15/0162