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Für die Zukunft akzeptierter Preisaufschlag - keine aktivierbare Forderung des Lieferanten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/514RdW 2005, 459 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 4 Abs 1 EStG - Akzeptiert ein slowenisches Unternehmen, das in Erfüllung eines Vertragsverhältnisses mit einem österreichischen Unternehmen schlechte Ware geliefert hat, für allfällige zukünftige Lieferungen des österreichischen Unternehmens so lange einen 2%igen Preisaufschlag, bis die Schadenssumme erreicht ist, so liegt beim österreichischen Unternehmen noch keine aktivierbare Forderung vor, weil der zukünftige Eintritt dieser Lieferungen ungewiss ist.

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