§ 2 Z 1 UrhG
§ 1 UWG, § 14 UWG
Wenn ein Unternehmer, der durch Unterlassung der Gewerbeanmeldung gegen § 1 UWG verstoßen hat, noch vor der Entscheidung des ErstG das Gewerbe anmeldet, tritt ein Sachverhalt ein, der eine Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes so gut wie unmöglich macht.