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Verletzung von Vertragspflichten - Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2005/379RdW 2005, 359 Heft 6 v. 15.6.2005

§ 1 UWG

Es ist die Verletzung (nur) solcher Vertragspflichten auch sittenwidrig iSd § 1 UWG, die sich unmittelbar auf eine Regelung des Wettbewerbes beziehen, sofern sie in der Absicht verletzt werden, dem Gegner gegenüber einen Vorteil zu erlangen; in einem solchen Fall wird nämlich mit dem Vertrauen in bestehende Bindungen eine wesentliche Grundlage jedes Geschäftsverkehrs erschüttert.

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