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Streitigkeiten eines ehemaligen Vereinsmitglieds mit dem Verein - sofortige Anrufung der Gerichte

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2005/378RdW 2005, 359 Heft 6 v. 15.6.2005

§ 1 JN § 1 VerG 1951, § 4 VerG 1951 §§ 577 ff ZPO

Bei Streitigkeiten eines ehemaligen Vereinsmitgliedes mit dem Verein, die ua die (nicht) paritätische Besetzung des VereinsschiedsG sowie das rechtmäßige Zustandekommen und die Rechtswirksamkeit einer wesentlichen Satzungsbestimmung betreffen, ist eine sofortige Anrufung der Gerichte anstelle des VereinsschiedsG zulässig.

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