Seit 1. Mai 2004 ist die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen1) („TTGVO“) in Kraft und hat damit die bisherige Gruppenfreistellungsverordnung2) abgelöst. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung soll den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht werden und erkannten Problemen und Lücken der bisherigen Regelung entgegenwirken, gleichzeitig aber auch in das Bild des neuen Rechtsdurchsetzungssystems des Europäischen Wettbewerbsrechtes passen.