Die Regelung des § 11 EKEG, die den Kredit eines Kommanditisten an die Komplementär-Gesellschaft einem Kredit an die Personengesellschaft gleichstellt, wirft mehrere Zweifelsfragen auf.
Die Regelung des § 11 EKEG, die den Kredit eines Kommanditisten an die Komplementär-Gesellschaft einem Kredit an die Personengesellschaft gleichstellt, wirft mehrere Zweifelsfragen auf.