Die Lehrlingsausbildungsprämie steht nach den geänderten Einkommensteuerrichtlinien auch dann zu, wenn der Lehrling in Karenz ist. Dem Gesetz entspricht dies nicht; die Auffassung ist auch verfassungsrechtlich problematisch.
Die Lehrlingsausbildungsprämie steht nach den geänderten Einkommensteuerrichtlinien auch dann zu, wenn der Lehrling in Karenz ist. Dem Gesetz entspricht dies nicht; die Auffassung ist auch verfassungsrechtlich problematisch.