Die Finanzverwaltung behandelt einem Arbeitnehmer ersetzte Kilometergelder oftmals nur dann als nach § 26 Z 4 EStG nicht steuerbar, wenn ein Fahrtenbuch mit bestimmten Formalvoraussetzungen vorliegt. Der VwGH teilt die Auffassung nicht.
Die Finanzverwaltung behandelt einem Arbeitnehmer ersetzte Kilometergelder oftmals nur dann als nach § 26 Z 4 EStG nicht steuerbar, wenn ein Fahrtenbuch mit bestimmten Formalvoraussetzungen vorliegt. Der VwGH teilt die Auffassung nicht.