vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der „juristische Tipp“ eine sonstige Leistung?

SteuerrechtRdW 2005/326RdW 2005, 322 Heft 5 v. 17.5.2005

Der bezahlte „juristische Tipp“ kann als sonstige Leistung der ESt unterliegen. Das hat jüngst der BFH entschieden.

Ein Rechtsanwalt hat einem Steuerpflichtigen einen „werthaltigen juristische Tipp“ angeboten. Sollte der Steuerpflichtige entsprechend vorgehen und seinen Anspruch durchsetzen, wurde eine Belohnung von rund 10 Mio DM vereinbart.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!