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Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand: UFS folgt aktueller BFH-Rechtsprechung!

SteuerrechtDr. Karl ZepitschRdW 2005/325RdW 2005, 321 Heft 5 v. 17.5.2005

In einer soeben ergangenen Entscheidung (UFS 12.04.2005, RV/0123-W/04) folgt der UFS der neuen Judikatur des BFH und der jüngsten österreichischen Lehre, wonach dem Begriff des anschaffungsnahen Erhaltungsaufwandes keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt; die in Österreich bislang herrschende Meinung, die von der Aktivierungspflicht so genannter anschaffungsnaher Erhaltungsaufwendungen ausgeht, wird vom UFS nicht geteilt.

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