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Automietverträge fallen nicht zur Gänze in Anwendungsbereich der Fernabsatz-RL

WirtschaftsrechtJudikatur KonsumentenschutzRdW 2005/309RdW 2005, 293 Heft 5 v. 17.5.2005

Art 3 Abs 2 RL 97/7/EG

Die Ausnahmebestimmung des Art 3 Abs 2 RL 97/7/EG (Fernabsatz-RL) ist in dem Sinne auszulegen, dass der Begriff „Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen [im Bereich] Beförderung“ Automietverträge umfasst. Daher fallen Automietverträge nicht zur Gänze in den Anwendungsbereich der Fernabsatz-RL.

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