vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachweis des Honoraranspruchs nach Hinterlegung von Klientengeldern bei Gericht

WirtschaftsrechtJudikatur AnwaltsrechtRdW 2005/308RdW 2005, 292 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 19 RAO
§ 17 RL-BA
§ 1002 ABGB, § 1425 ABGB

Der Rechtsanwalt kann von einem Geldbetrag, den er von einem Dritten für seinen Mandanten erhalten hat, offene Auslagen und Honorarforderungen in Abzug bringen. Dies gilt auch für Treuhandgelder. Das Abzugsrecht ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Geldbetrag zu einem bestimmten anderen Zweck als zur Ausfolgung an den Mandanten gewidmet ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!