§ 1096 Abs 1 ABGB
Die Furcht des Mieters vor einer Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen, die bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnte, kann keine Mietzinsminderung rechtfertigen.
Die Rechtsansicht, dass den Vermieter keine vorvertragliche Pflicht trifft, Mietinteressenten darüber aufzuklären, dass er auf dem Nachbarhaus eine Mobilfunkanlage errichten lassen wird, stellt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.