Die zur Rechts- und Parteifähigkeit gemeinschaftsansässiger Gesellschaften und Zweigniederlassungen ergangene Rechtsprechung des EuGH hat die Sichtweisen der Sitztheoriestaaten bereits beeinflusst. Welche weiteren Auswirkungen sich daraus auf die österreichische Judikatur ergeben könnten, wird in diesem Aufsatz dargestellt.