Wandelschuldverschreibungen wurden erstmals im Aktiengesetz von 1937 gesetzlich geregelt1). Seither wurde in Österreich eine nicht unerhebliche Zahl von Wandelanleihen begeben, wobei die Emissionstätigkeit über die Zeit schwankte2). In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des Interesses an diesem Finanzierungsinstrument zu bemerken. Dies zeigt sich insb an Ermächtigungsbeschlüssen über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die in letzter Zeit bei mehreren großen börsenotierten Unternehmen gefasst3) und zum Teil sogar bereits ausgenützt4) wurden. Mit ein Grund für das gestiegene Interesse dürfte die im Jahr 1996 geschaffene Möglichkeit sein, dass die Hauptversammlung den Vorstand - ähnlich wie beim genehmigten Kapital - zur Durchführung dieser Maßnahme im eigenen pflichtgebundenen Ermessen ermächtigen kann, statt ein bereits vorliegendes konkretes Projekt zu genehmigen. Durch die damit gewonnene Flexibilität können Wandelanleihen wesentlich besser eingesetzt werden als vor der Gesetzesänderung, weil der mögliche Emittent kurzfristig auf aktuelle Kapitalmarktentwicklungen reagieren kann. Gleichzeitig bestehen im Zusammenhang mit der Ausgabe und Bedienung von Wandelschuldverschreibungen nach wie vor gewisse Zweifelsfragen, die zum Teil nur wenig erforscht sind.