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Die Folgen der Megasex-Entscheidung -Mitverantwortlichkeit und Auskunftspflicht von Diensteanbietern

WirtschaftsrechtRA Dr. Bettina StomperRdW 2005/301RdW 2005, 284 Heft 5 v. 17.5.2005

In seiner Entscheidung4 Ob 66/04 f-Megasex- hat der OGH klargestellt, dass ein Host-Provider nur dann für Rechtsverletzung auf den von ihm vermittelten Websites in Anspruch genommen werden kann, wenn diese Rechtsverletzungen auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig sind1)1) OGH 06.07.2004, 4 Ob 66/04f - Megasex - MR 2004, 274 mit Anm Hasberger.. Die Wertungen dieser Entscheidung sind auch für die Frage der Verantwortlichkeit von Linksetzern ausschlaggebend. Fraglich ist, inwieweit Auskunftspflichten von Providern auf Sachverhalte offenkundiger Rechtsverletzungen beschränkt werden können.

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