In rezenten Entscheidungen nimmt der OGH zu zwei konkreten Fragen der Mietzinsminderung erstmals Stellung: Zum einen war die Beeinträchtigung des bedungenen Gebrauchs durch bleihaltiges Trinkwasser zu beurteilen, zum anderen die mietrechtliche Relevanz der Furcht des Mieters vor Gesundheitsgefahren, die von einer in der Nähe des Mietobjekts errichteten Mobilfunksendeanlage ausgehen.