Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004) ist die Besteuerung ausländischer Investmentfonds neu geordnet worden; es soll dadurch eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investmentfonds erreicht werden. Dennoch bleiben einige Fragen bei der Besteuerung ausländischer Investmentfonds offen, zu denen das BMF in einer „Info“ Stellung nimmt. Die wesentlichen Aussagen dieser BMF-Info werden dargestellt und ergänzt1).