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VwGH: Vorsteuerabzug für privat genutztes Wohnhaus − Auswirkung auf Seeling

SteuerrechtStB Dr. Christian ProdingerRdW 2005/284RdW 2005, 255 Heft 4 v. 15.4.2005

Der VwGH1)1)1) VwGH 28.10.2004, 2001/15/0028. hat den Vorsteuerabzug für ein zur Gänze privat genutztes Gebäude unter Berufung auf§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStGverneint. In der Literatur2)2) OV, RdW 2005, 47. wurde daraus der Schluss gezogen, dass die genannte Bestimmung auch in „Seeling-Fällen“ zur Anwendung kommen könnte.

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