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Einbringung von Kapitalanteilen nicht im Firmenbuch einzutragen

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2005/257RdW 2005, 220 Heft 4 v. 15.4.2005

FBG: § 3 Z 15

Gem § 3 Z 15 FBG idF GesRÄG 1993 sind nur Vorgänge im Firmenbuch einzutragen, durch die ein Betrieb oder ein Teilbetrieb übertragen wird. Darunter fällt die bloße Einbringung von Kapitalanteilen nicht. Diese ist daher nicht im Firmenbuch einzutragen.

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