FBG: § 3 Z 15
Gem § 3 Z 15 FBG idF GesRÄG 1993 sind nur Vorgänge im Firmenbuch einzutragen, durch die ein Betrieb oder ein Teilbetrieb übertragen wird. Darunter fällt die bloße Einbringung von Kapitalanteilen nicht. Diese ist daher nicht im Firmenbuch einzutragen.