HGB: § 18 Abs 2
Gem § 18 Abs 2 HGB darf der Firma kein Zusatz beigefügt werden, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Die Firma “Steuerberatungsgesellschaft mbH K" ist daher unzulässig, weil sie zumindest doppeldeutig ist und auch eine OHG vorliegen könnte, deren Gesellschafter neben K die “Steuerberatungsgesellschaft mbH" ist.