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Zusage „aus Kulanz“ als konstitutives Anerkenntnis

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/250RdW 2005, 216 Heft 4 v. 15.4.2005

ABGB: § 1375

Die Zusage, einen Schaden oder Mangel “aus Kulanz" zu beheben, stellt ein konstitutives Anerkenntnis dar.

OGH 12. 10. 2004, 1 Ob 264/03k

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