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Von Kommanditist nicht anerkannter Jahresabschluss - Möglichkeit der Klageerhebung

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2005/197RdW 2005, 161 Heft 3 v. 15.3.2005

HGB §§ 167 , 168

Der Kommanditist, der den Jahresabschluss nicht anerkannte, muss diesen jedenfalls dann nicht gegen sich gelten lassen, wenn er nicht den Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern entspricht. In diesem Fall kann der Kommanditist auf Feststellung der Unwirksamkeit des Jahresabschlusses oder auf Herstellung eines richtigen Jahresabschlusses klagen.

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