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Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2005/196RdW 2005, 161 Heft 3 v. 15.3.2005

ABGB: § 1333 Abs 2 HGB: §§ 128 , 159

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