KapBG: § 2 Abs 3
Eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG ist durch Umwandlung von aktuellem Bilanzgewinn nicht möglich. Nur ausgewiesene offene Rücklagen einschließlich eines Gewinnvortrags können ungewandelt werden.
OGH 21. 10. 2004, 6 Ob 101/04