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Tsunami: Arbeits- und sozialrechtliche FragenTeil I

ArbeitsrechtAss.-Prof. Mag. Dr. Monika DrsRdW 2005/137RdW 2005, 102 Heft 2 v. 15.2.2005

Am 26. Dezember 2004 wurde die Welt durch das schwere Seebeben und die darauf folgende Flutwelle in Südostasien erschüttert. Derzeitige Schätzungen gehen von mehr als 300.000 Todesopfern aus. Über die Anzahl an Verletzten fehlen jegliche Angaben. Aufgrund der Ferienzeit haben sich auch zahlreiche Österreicher im Katastrophengebiet aufgehalten. Inzwischen ist zwar ein Großteil dieser Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Nach wie vor fehlt aber von knapp 100 Österreichern in Südostasien (vor allem in Thailand und Sri Lanka) jegliche Nachricht. Die Zahl der bestätigten Todesopfer liegt derzeit bei 15 und mit jedem Tag wird die Chance geringer, dass weitere der vermissten Personen lebend gefunden werden; gleichzeitig ist klar, dass nicht alle Opfer identifiziert werden können. Sowohl die Überlebenden als auch die Angehörigen der Vermissten und Verstorbenen stehen nun vor der Frage, welche arbeits- und sozialrechtlichen Folgen die Naturkatastrophe für sie hat, wobei nachteilige Auswirkungen weitgehend durch eine Reihe von unbürokratischen Soforthilfemaßnahmen, die von der Regierung, der Sozialversicherung oder den Sozialpartnern beschlossen wurden, abgefangen werden.

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