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Rücktritt vom Bauträgervertrag - Schriftform, Behauptungs- und Beweislast

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/111RdW 2005, 90 Heft 2 v. 15.2.2005

BTVG § 5

Ein Rücktritt des Erwerbers nach § 5 BTVG (bzw des Verbrauchers nach § 3 KSchG) bedarf der Schriftform. Ein Telefax entspricht diesem Formerfordernis, wenn der Bauträger (bzw Unternehmer) mit der Form der Rücktrittserklärung einverstanden war, weil die Schriftform nur Beweissicherungsfunktion hat.

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