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Garantie des Prüfungserfolges - zulässiger Werbeslogan

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2005/32RdW 2005, 26 Heft 1 v. 18.1.2005

UWG § 2

Wird die Ankündigung „Sie schaffen die Pharmareferentenprüfung! Mit uns garantiert!“ von den angesprochenen Verkehrskreisen - nach dem Maßstab eines mündigen Kursinteressenten - nicht als Tatsachenbehauptung dahin verstanden, sämtliche bisherige Kursteilnehmer hätten die Prüfung erfolgreich absolviert, kommt es auf die Wahrheit einer derartigen Tatsachenbehauptung für die Zulässigkeit des Werbeslogans nicht an.

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