UWG: §§ 1 ff
Die Mitgliederwerbung von Gewerkschaften ist keine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr, sodass sie nicht dem UWG unterstellt werden kann.
OGH 18. 8. 2004, 4 Ob 123/04y
UWG: §§ 1 ff
Die Mitgliederwerbung von Gewerkschaften ist keine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr, sodass sie nicht dem UWG unterstellt werden kann.
OGH 18. 8. 2004, 4 Ob 123/04y