§ 7 Abs 4 KStG iVm § 10 Z 5 KStG idF BGBl 1989/660 , § 22 BAO - Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft eine eigene Finanzierungsgesellschaft in einer Steueroase ausschließlich zu dem Zweck, dass deren Einbindung in die konzerninterne Finanzierung zu einer beträchtlichen Steuerersparnis gegenüber (direkten) Gesellschafterdarlehen an ihre deutschen Tochtergesellschaften führen soll, liegt ein Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO vor.