1. Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte: § 16 Abs 1 Z 6 , § 33 Abs 5 Z 1 EStG - Auch wenn ein Wiener Philharmoniker auf die Geltendmachung des Pendlerpauschales verzichtet, kann er weder Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch Garagierungskosten geltend machen, da diese bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Dass die Fahrten des Philharmonikers von seinem Wohnhaus zu den jeweiligen Proben- und Aufführungsorten in Wien deswegen nicht als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG anzusehen wären, weil das Arbeitszimmer im Wohnungsverband die Wohnung zu einem weiteren „Dienstort“ mache, trifft nicht zu.