§ 3 Abs 11 UStG und § 3 Abs 12 UStG - Aufenthalte eines Schiffes in Häfen von Drittstaaten, bei denen die Reisenden das Schiff nur kurzfristig zu Besichtigungen verlassen können, aber keine Möglichkeit besteht, die Reise zu beginnen oder zu beenden, sind bereits „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft“ iSd Art 8 Abs 1 Buchst c RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL).
EuGH 15.09.2005, C-58/04, Fall Köhler