§ 39 AngG
1. Ein Verzicht auf den Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses nach Wegfall der arbeitsvertragstypischen Drucksituation ist zulässig und wirksam.
2. Konnten die Parteien im Zuge der Verhandlungen über einen Generalvergleich (hier: 1½ Jahre nach Auflösung des Dienstverhältnisses) nicht nur an den Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses denken, sondern haben sie darüber sogar ausdrücklich gesprochen (ohne allerdings den AG zur Ausstellung eines Dienstzeugnisses zu verpflichten), kann es nicht zweifelhaft sein, dass die Bereinigungswirkung des Vergleiches auch den Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses umfasst.