§ 97 Abs 1 Z 18a ArbVG
§ 15 PKG, § 20 PKG
Ist in einer freien Betriebsvereinbarung (hier: über Pensionszusagen) vorgesehen, dass Abänderungen im Einvernehmen zwischen AG und BR möglich sind, wird auch dieser Änderungsvorbehalt Einzelvertragsinhalt. Damit ist eine Abänderungsvereinbarung mit dem BR - wie hier die Übertragung der Pensionsanwartschaften aus direkten Leistungszusagen an eine Pensionskasse - wirksam und bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht der Zustimmung jedes einzelnen leistungsberechtigten AN.