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Zulässiger Änderungsvorbehalt in freier Betriebsvereinbarung über Firmenpensionen

ArbeitsrechtJudikatur BetriebspensionRdW 2005/779RdW 2005, 706 Heft 11 v. 15.11.2005

§ 97 Abs 1 Z 18a ArbVG

§ 15 PKG, § 20 PKG

Ist in einer freien Betriebsvereinbarung (hier: über Pensionszusagen) vorgesehen, dass Abänderungen im Einvernehmen zwischen AG und BR möglich sind, wird auch dieser Änderungsvorbehalt Einzelvertragsinhalt. Damit ist eine Abänderungsvereinbarung mit dem BR - wie hier die Übertragung der Pensionsanwartschaften aus direkten Leistungszusagen an eine Pensionskasse - wirksam und bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht der Zustimmung jedes einzelnen leistungsberechtigten AN.

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