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Der Schutz von Metainformationen (Kennzeichnungsschutz) nach § 90d UrhG im Lichte der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003

WirtschaftsrechtUniv.-Ass. Dr. Manfred BücheleRdW 2005/746RdW 2005, 677 Heft 11 v. 15.11.2005

Am 1. 7. 2003 ist die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 (UrhGNov 2003, BGBl 2003/32) in Kraft getreten. Mit § 90d UrhG wurden im Rahmen der Novellierung Art 7 der Info-RL (Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft), Art 12 WCT (WIPO Copyright Treaty) sowie Art 19 WPPT (WIPO Performances and Phonograms Treaty) in Bezug auf den Schutz von elektronischen Informationen für die Rechtewahrnehmung (Metadaten) umgesetzt. Soweit ersichtlich untersucht der nachfolgende Beitrag für Österreich erstmalig den Wesenskern dieses Hilfsanspruchs zur Durchsetzung urheberrechtlicher Ausschließungsrechte. Aufgezeigt wird ua die Reichweite des Schutzes von Informationen zur Inhalts-, Rechteinhaber- bzw Konditionenidentifikation gegen entsprechende Entfernungs- und Änderungshandlungen.

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