Handelsrechts-Änderungsgesetz - Mit der Kundmachung des HaRÄG wurde eine wesentliche Änderung des HGB veröffentlicht, durch die dieses nicht nur in UGB umbenannt wird, sondern auch einer weitreichenden Modernisierung unterworfen wird. Gleichzeitig werden unnötige Differenzierungen zwischen Handels- und allgemeinem bürgerlichen Recht aufgegeben und eine umfassende Rechtsbereinigung dieses Bereiches vorgenommen. BGBl I 2005/120.