In Lehre und Rechtsprechung werden Bestandverhältnisse in Einkaufszentren überwiegend als Pachtverträge qualifiziert. Dabei wird aber der Frage, was eigentlich in Bestand gegeben wird, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, sodass die Begründungen durchwegs an grundlegenden Mängeln leiden.
1. Die Ausgangslage