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Kunst oder Kommerz - eine gewerberechtliche Abgrenzung

WirtschaftsrechtDr. Christian HandigRdW 2005/747RdW 2005, 680 Heft 11 v. 15.11.2005

Wenngleich das Berufsrecht der GewO ein umfassendes Verständnis der gewerblichen Tätigkeiten aufweist, sind diesem Gesetz doch etliche Bereiche entzogen1)1) Viele Ausnahmeregelungen finden sich in § 2 GewO , weitere bestehen in einzelnen Gesetzen wie zB § 29 Abs 2 PrR -G, § 67 Abs 2 PrTV -G oder § 2 Abs 3 TKG 2003 . , wozu auch das künstlerisches Schaffen zählt. Dementsprechend stellt sich zB die Frage, ob für die (Werbe-)Fotografie eine Gewerbeberechtigung einschließlich des Nachweises einer einschlägigen Befähigung2)2) Insb § 1 Fotografen -V und § 2 EU /EWR AnerkennungsV. erforderlich ist. Im Folgenden wird nicht nur diese Problemstellung erörtert, sondern es werden - ganz allgemein - die gewerberechtlichen Grenzen zwischen Kunst und Kommerz ausgelotet.

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