§ 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG - Informationen zur Ermittlung des fiktiven Anschaffungswertes einer Liegenschaft können auch aus Verkaufspreisen vergleichbarer Liegenschaften gewonnen werden (s etwa VwGH 31.05.1994, 91/14/0098, und VwGH 19.03.2002, 97/14/0034). Dass Verkaufspreise solcher Objekte, die dem zu beurteilenden Objekt in wesentlicher Hinsicht vergleichbar wären, für die Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten des Objektes einen wertvollen Beitrag leisten und im Besonderen einer allein vom Ertragswert ausgehenden Schätzung auch eine wirksame Kontrolle und erforderlichenfalls Korrekturhilfe bieten können, ist nicht in Abrede zu stellen.