§ 16 Abs 1 EStG, § 20 Abs 1 Z 4 EStG - Hat ein Bürgermeister vor der Wahl in der Öffentlichkeit Zusagen zur Rettung des (von erheblichen Zahlungsschwierigkeiten geplagten) örtlichen Fußballvereins gemacht, stimmt jedoch der Gemeinderat keinen weiteren Subventionen mehr zu und nimmt der Bürgermeister deshalb privat einen Bankkredit von 460.000 S auf, um die entsprechende Summe sogleich dem Fußballverein auszufolgen, können die entsprechenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.