§ 23 Z 1 EStG - Schließt eine GesBR Wertpapiergeschäfte ausschließlich auf eigene Rechnung ab und bietet Dritten gegenüber keine Händlerdienste an, so ist die Tätigkeit der Gesellschaft auch dann nicht als gewerblich zu qualifizieren, wenn Wertpapiere fremdfinanziert erworben werden und der Hauptgesellschafter auch an anderen (gleichartigen) Wertpapiergesellschaften beteiligt ist.
VwGH 26.07.2005, 2003/14/0050