Auch bei über fünf Jahre sukzessiv vorgenommenen Strukturänderungen kann ein für den Verlustvortrag schädlicher Mantelkauf vorliegen, wenn die einzelnen Schritte der Änderung in einem inneren Zusammenhang stehen.
Vom Stammkapital (500.000 S) einer verlustträchtigen GmbH auf dem Gebiet des Verlagswesens hielten die A einen Anteil von 480.000 S und der B einen Anteil von 20.000 S