Ob der Preis einer verkauften Beteiligung fremdüblich ist, wird mit einer Unternehmensbewertung festgestellt, die sich auf jene Informationen beschränken muss, die der Verkäufer am Verkaufstag kannte.
Die A-GmbH verkauft mit Notariatsakt vom 27. 12. 2001 mit Wirkung zum 31. 12. 2001 ihre Beteiligung an der S-GmbH an ihren Gesellschafter.