§ 2 Nr 3 AVB für die Warenkreditversicherung
Nach § 2 Nr 3 AVB für die Warenkreditversicherung soll jede vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistete Zahlung jeweils auf die älteste Forderung angerechnet werden. Eine Anrechnung iSd § 2 Nr 3 AVB setzt aber einen Bezug zum versicherten Geschäft bzw zum Versicherungsverhältnis voraus.